Allodial Immobilien - Unsere AGB


§ 1 Maklerprovision
Kommt es aufgrund der Tätigkeit der Allodial Immobilien zum Abschluss eines Kaufvertrages, hat Allodial Immobilien gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung der gesetzlich zulässigen, ortsüblichen Provision. Gleiches gilt bei Miet- und Pachtverträgen. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises der Allodial Immobilien der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.

Die Maklerprovision ist mit Wirksamkeit des Vertrages für Kauf, Miete oder Pacht zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Allodial Immobilien ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§ 2 Vertraulichkeit
Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Auftraggebers Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Auftraggeber die Zahlung der vollen unter § 1 vereinbarten Provision.

§ 3 Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen des Eigentümers oder Vermieters. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden.

§ 4 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main vereinbart.

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Allodial Immobilien

Dipl.-Kfm.
Thomas Frank Fruhwirth

Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt

Tel: +49(0)69 5780 1768

Email:
immobilien@allodial.de

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